Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, ab 16 Jahren.
Klasse L ist die Traktor-Klasse für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Du darfst Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren, mit Anhängern bist Du auf 25 km/h beschränkt. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h sind enthalten.
Die Klasse L gilt nur für lof-Zwecke, also Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau. Im ländlich geprägten Spessart rund um Laufach, Sailauf und Schöllkrippen ist sie für Hofnachfolger und Helfer eine praktische Berechtigung.
In der Klasse B und in der Klasse T ist die L bereits eingeschlossen. Bei der Fahrschule Herrmann bekommst Du die nötige Theorie kompakt und praxisnah vermittelt.
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